Kaum einer weiß, dass es nicht erlaubt ist, eine Feder mitzunehmen, die man auf dem Boden findet, geschweige denn ein ganzes Tier. Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Damit möchte man verhindern, dass mit Federn und Fellen Handel betrieben wird und Tiere aus wirtschaftlichen Interessen getötet werden. Dies dann bis hin zur Ausrottung führen. Selbst Tiere, die auf der Straße überfahren wurden, dürfen nicht mitgenommen werden.
Interessant sind die Paragrafen 7, 39, 44, 45 und 46. Der Paragraf 39 beispielsweise regelt den allgemeinen Schutz von Tieren und Pflanzen.
Wer in der Lehre tätig ist, der kann unter bestimmten Bedingungen eine Sondergenehmigung bekommen. Dafür ist die untere Jagdbehörde des jeweiligen Landkreises zuständig.
Wer Federn, Präparate, oder Felle kauft, auch wenn es auf dem Flohmarkt ist der sollte wissen was er tut, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.